Versicherung

6 Irrtümer: Wann die Versicherung zahlt, wann nicht

Kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Das Getränk landet auf dem Sofa des Freundes. Und nun? Die meisten melden den Fall einfach ihrer privaten Haftpflichtversicherung und haken ihn ab. Doch reicht das Geld wirklich für den Neukauf? Wir klären die häufigsten Versicherungs-Irrtümer.

Es herrscht allgemein viel Unwissen, wenn es um Versicherungen geht. Die einen denken, dass die Haftpflichtversicherung immer den Neupreis des Gegenstandes bezahlt. Die anderen, dass Versicherungsgesellschaften dem Versicherungsnehmer nicht kündigen dürfen. Wir verraten Ihnen: Beides stimmt nicht. Erfahren Sie hier noch mehr über gängige Versicherungs-Irrtümer.

1. Irrtum: Die private Haftpflichtversicherung erstattet den Neupreis

Das Sofa ist nun zerstört und Sie beschwichtigen Ihren Freund, er könne sich bald ein neues kaufen; die Versicherung kümmere sich doch schließlich darum. Allerdings wird das Geld dafür kaum reichen. Denn die Privathaftpflicht ersetzt lediglich den Zeitwert des zerstörten Gegenstandes. Gerade bei Elektrogeräten ist dies besonders ärgerlich, da der Wertverlust meist immens ist.

2. Irrtum: Nur Versicherungsnehmer dürfen kündigen

Nach einem Schadensfall hat nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherungsgesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das kann zum Beispiel angewendet werden, wenn Fälle besonders zwielichtig erscheinen. Ausgenommen sind hier Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

3. Irrtum: Die Krankenkasse zahlt auch im Urlaub

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt lediglich einen Teil der Behandlungskosten – und das auch nicht in allen Urlaubsländern. Denn die Europäische Versichertenkarte (EHIC) wird selbst im europäischen Ausland nicht überall akzeptiert. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Kosten Ihre Krankenversicherung abdeckt und schließen Sie ggf. eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab.

4. Irrtum: Die Vollkaskoversicherung zahlt immer

Bei grob fahrlässigen Handlungen im Straßenverkehr zahlen die meisten Kaskoversicherungen eben nicht. Achten Sie darauf, was genau in Ihrer Police steht. Unfälle, die sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ereignen, sind allerdings nie versichert.

5. Irrtum: Bei Überschwemmung zahlt die Hausratversicherung

Das stimmt leider nur zum Teil. Denn sogenannte Elementarschäden, die etwa durch Starkregen, Lawinen oder Erdbeben verursacht werden, müssen bei der Hausratversicherung – Eigentümer schließen meist eine Wohngebäudeversicherung ab – aktiv inkludiert werden, damit diese die Kosten übernimmt. Besonders in Risikogebieten wie zum Beispiel in der Drei-Flüsse-Stadt Passau ist dieser Zusatz Gold wert.

6. Irrtum: Die Versicherung greift direkt nach Abschluss

Gerade den Vertrag unterschrieben und schon gilt die Police? So leicht ist es nicht. Einige Versicherer sehen Wartezeiten bis zum Inkrafttreten der Police vor. Damit möchten sie verhindern, dass Verträge abgeschlossen werden, bei denen der Versicherungsfall schon absehbar ist. Gängig sind Wartezeiten vor allem bei Zahnzusatz- und Rechtsschutzversicherungen. Die Dauer variiert dabei von Anbieter zu Anbieter. Zudem gibt es unterschiedliche Wartezeiten.

Beratung ist das A und O

Vor dem Abschluss einer neuen Versicherung ist es wichtig, sich gut beraten zu lassen. Unsere Berater stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite. Sie klären Ihre offenen Fragen zu den Policen und prüfen überdies gerne Ihre bestehenden Verträge. Machen Sie gleich einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch aus. So bleiben garantiert keine Fragen offen.

Kompetente Unterstützung in schwierigen Zeiten: Lassen Sie sich individuell beraten, online oder telefonisch.

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