Versicherung

8 Irrtümer bei der Berufsunfähigkeit

Die eigene Arbeitskraft ist meist das größte Kapital, das ein Mensch besitzt. Fällt sie weg, entstehen große finanzielle Einbußen. Die Absicherung der Arbeitskraft ist also sinnvoll. Doch die Wenigsten haben eine entsprechende Versicherung – weil viele Irrtümer kursieren. Wir sprechen Klartext.

Bei Versicherungen ist es wie beim Fußball: Jeder denkt, er weiß es besser. Millionen deutsche „Versicherungsexperten“ sorgen für allerhand Mythen, die zu Unsicherheiten bei Interessierten führen. Wir räumen nun mit acht häufigen Irrtümern bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf – einer der wichtigsten Versicherungen für jeden Arbeitnehmer.

1. Irrtum: „Der Staat kümmert sich im Fall der Fälle“

Es stimmt, dass es eine staatliche Erwerbsminderungsrente gibt. Doch selbst die volle Rente ist vergleichsweise gering. Außerdem bekommen sie nur wenige. Denn die volle Erwerbsminderungsrente steht nur Menschen zu, die weniger als drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können. Bei einer eingeschränkten Erwerbsminderung steht den Arbeitnehmern nur noch die Hälfte der Rente zu.

2. Irrtum: „Mich trifft es eh nicht!“

Viele Menschen denken leider nach wie vor, dass immer nur andere betroffen sind. Doch die Realität zeigt, dass Berufsunfähigkeit jeden treffen kann. Tatsächlich wird jeder Vierte im Lauf seines Lebens mindestens einmal berufsunfähig.

3. Irrtum: „Ich arbeite nicht schwer und habe kein körperliches Risiko“

Ein anderer weitverbreiteter Mythos ist, dass nur Menschen mit schwerer körperlicher Arbeit berufsunfähig werden, also zum Beispiel Handwerker. Doch das stimmt nicht. Allein 30 Prozent der Fälle von Erwerbsminderung gehen auf psychische Erkrankungen und nicht auf (Arbeits-)Unfälle oder andere Erkrankungen zurück. Damit kann es auch Büroangestellte treffen.

4. Irrtum: „Im Ernstfall zahlt die Versicherung nicht“

Jede Versicherung kommt ihrer Zahlungspflicht nach, wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit nachweist. Am besten ist es, beim Abschluss einer Versicherung auf Qualitätssiegel zu achten.

5. Irrtum: „Die Versicherung ist teuer“

Jede Versicherung kommt ihrer Zahlungspflicht nach, wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit nachweist. Am besten ist es, beim Abschluss einer Versicherung auf Qualitätssiegel zu achten.

6. Irrtum: „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist schwer zu bekommen“

Dieser Irrtum hält sich beharrlich. Es stimmt zwar, dass es im Verlauf der Gesundheitsprüfung zu einer Ablehnung kommen kann. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft folgt auf 94 Prozent der Anträge aber ein Angebot der Versicherung. Es ist daher unerlässlich, bei der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß zu antworten, sich ggf. mit seinem Arzt zu besprechen – und seine Arbeitskraft so früh wie möglich zu versichern.

7. Irrtum: „Später reicht auch noch“

Später ist es vielleicht zu spät. Mit steigendem Alter erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, zu erkranken. Junge und gesunde Menschen erhalten leichter einen Versicherungsschutz, weshalb es sinnvoll ist, sich früh mit dem Thema Berufsunfähigkeit zu befassen.

7. Irrtum: „Das Thema ist zu kompliziert“

Menschen, die (noch) keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, schieben oft vor, dass das Thema kompliziert sei. Klar ist, dass die Risiken komplex sind, Krankheitsbilder sich verändern und der Abschluss vom Einzelfall abhängt. Mit kompetenter Unterstützung muss deswegen aber keiner den Kopf in den Sand stecken.

Nicht aus Angst vertagen – früher an Später denken

Sie brauchen keine Angst vor der Komplexität des Themas haben, wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren und Ihr größtes Kapital, Ihre Arbeitskraft, absichern möchten. Vertrauen Sie auf das Expertenwissen unserer hilfsbereiten Berater und vereinbaren Sie doch einfach einen Termin für ein persönliches Gespräch. Ihr Vermögensberater wird Sie über die Versicherung aufklären und Sie gerne beim Abschluss der selbigen unterstützen.

Besprechen Sie mit einem kompetenten Berater, welche Versicherungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Quellen:

www.dasinvestment.de

Magazin „Vermögensberater“ 02/2020

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