Ihr Chef schickt Sie ins Homeoffice, die Kita Ihres Kindes wurde von heute auf morgen geschlossen und Ihr nächster Urlaub fällt ins Wasser – mit einem Mal hat Corona Ihr ganzes Leben auf den Kopf gestellt. Besser, Sie kennen jetzt Ihre Rechte rund um Arbeit und Reise!
Plötzlich ist nichts mehr, wie es war: Ihre Arbeit, die Betreuung Ihrer Kinder, Ihre persönliche Freiheit oder Ihr nächster Urlaub – vieles hat sich grundlegend geändert.
Ganz gleich, wie gelassen Sie persönlich mit der neuen Situation umgehen, ein Blick auf Ihre Rechte und Pflichten insbesondere in Corona-Zeiten kann jetzt sehr wichtig sein. Augen auf und durch – damit Sie Ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen können!
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Gut zu wissen – Corona und das Arbeitsrecht:
- Arbeiten in Kurzarbeit: Bestimmte Unternehmen können Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie anordnen. In dem Fall bekommen Sie Kurzarbeitergeld, das vom Arbeitgeber beantragt wird.
- Jetzt auch noch Überstunden leisten: Ihre Kollegen sind krankgemeldet und Sie sollen Überstunden machen? Das ist nur rechtens, wenn ein Betriebsrat zugestimmt hat – falls es keinen gibt müssen Sie selbst Ihr OK gegeben haben. Droht dem Unternehmen ein schwerwiegender wirtschaftlicher Schaden, sind Sie allerdings verpflichtet, Überstunden zu leisten.
- Arbeiten im Home-Office: Darauf besteht kein allgemeiner Anspruch, jedoch wird Arbeitgebern empfohlen, in Corona-Zeiten Home-Office unbürokratisch zu ermöglichen.
- Urlaub oder kein Urlaub: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihren bereits genehmigten Urlaub zu stornieren, damit Sie ihn zu einem passenderen Zeitpunkt nehmen können. Weltweite Reisewarnungen hin oder her.
- Probleme mit der Kinderbetreuung: Kita zu – und jetzt? Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich erfolglos um eine Ersatzbetreuung bemüht haben, können Sie von Ihrem Recht zur Leistungsverweigerung Gebrauch machen, um Ihr Kind selbst zu betreuen.
Unser Tipp: Reden ist Gold! Ihr Vorgesetzter ist nicht verpflichtet, Desinfektionsmittel an Ihrem Arbeitsplatz bereitzustellen oder Ihnen Home-Office zu gewähren. Teilen Sie Ihre Sorgen und suchen Sie ein konstruktives Gespräch – dann klären sich die meisten Dinge bestimmt von selbst.
Informiert bleiben – Corona und Ihr Recht bei Reisethemen:
- Stornierung von Pauschalreisen: Stornierte Pauschalreisen und Flüge werden aktuell erstattet. Ob Reiseveranstalter auch Gutscheine (einlösbar bis Ende 2021) anstelle von Erstattungen vergeben können, wird derzeit von der EU-Kommission geprüft. Wer eine geplante Reise von sich aus absagt, muss mit Stornogebühren rechnen.
- Selbst gebuchte Individualreisen: Wurde ein Hotel oder eine Ferienwohnung direkt gebucht, gilt das jeweilige Landesrecht. Je nach Stornobedingungen können Sie auf Kulanz hoffen, damit Sie Ihren Aufenthalt verschieben können.
- Ihre Reise wurde abgebrochen: Ihr Reiseveranstalter muss bezahlte Reiseleistungen, die Sie nicht in Anspruch nehmen konnten, erstatten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Sie ihn auffordern, den konkreten Betrag zu benennen und zurückzuzahlen.
Unser Tipp: Sie haben schon den Sommerurlaub gebucht? Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie meist bis 30 Tage vor Reisebeginn noch abschließen. Aber schauen Sie vorher in den Versicherungsbedingungen nach, ob ein Rücktritt auch im Falle von Pandemien möglich ist.
So viel Rechtsschutz wie Sie brauchen
Was zeichnet ein kompetentes Beratungsgespräch aus? Eine vertrauensvolle Gesprächsbasis, eine solide Bedarfsanalyse und das Teilen von Fachwissen. Unsere Berater sind gerne für Sie da und ermitteln gemeinsam mit Ihnen, wie viel Rechtsschutz Sie persönlich benötigen, damit Sie auch in Corona-Zeiten bei Streitigkeiten und Rechtsfragen die Nase vorn haben.
Kompetente Unterstützung in schwierigen Zeiten: Lassen Sie sich individuell beraten, online oder telefonisch.