Wohnen

Gechillt in die erste eigene Wohnung

Junges Pärchen streicht Wohnung

Egal ob als Student oder Azubi. Zum Erwachsenwerden gehört auch, zu lernen, wie man auf eigenen Beinen steht. Ein erster großer Schritt in diese Richtung ist oftmals die erste eigene Wohnung. Wir geben dir Informationen an die Hand, von denen du sicher profitieren wirst.

Die große Frage vorab: Wie steht’s um die Kohle?

Zuallererst solltest du dir überlegen, wieviel Geld du zur Verfügung hast und was Du dir leisten kannst. Generell gilt: Inklusive aller Nebenkosten sollte die Miete maximal 30% des monatlichen Einkommens ausmachen. In vielen Großstädten ist dieses Verhältnis heute allerdings gar nicht mehr aufrechtzuerhalten. Hier zahlen viele Mieter jetzt schon 50% ihres monatlichen Nettoeinkommens für ein Dach über dem Kopf.

Eine WG kann eine Top Alternative sein

Bei den enormen Mietkosten vor allem in Ballungszentren ist es unter Umständen angebracht, ein wenig von den eigenen Ansprüchen abzurücken. Eine Wohngemeinschaft ist oftmals nicht nur günstig, sondern sie bietet auch eine tolle Gelegenheit neue Bekanntschaften zu machen. Und das frei Haus.

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Das sind die Kosten im bundesweiten Durchschnitt

Nimmt man den bundesweiten Durchschnitt, kostet ein Zimmer in einem Wohnheim 234 € im Monat. Etwas teurer ist ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit 420 €. Am teuersten ist natürlich die eigene Mietwohnung. Sie schlägt mit 602 € im Monat zu Buche.

Kleine Begriffserklärung für Miet-Einsteiger

Hier eine kleine Liste mit Begriffen, die du als potenzieller Mieter kennen solltest.

Die Maklerprovision wird an den Makler für die Vermittlung von Wohnraum bezahlt. Seit 2015 ist gesetzlich geregelt, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, auch die Provision zahlt. Normalerweise ist das der Vermieter.

Die Kaltmiete zahlst du für die reine Nutzung der Wohnfläche. Kosten wie die für Heizung, Wasser, Strom etc. sind darin nicht enthalten. Multiplizierst du die Quadratmeterzahl der Wohnung mit dem Quadratmeterpreis erhältst du die Kaltmiete (Nettomiete)

Die Warmmiete ergibt sich aus der Summe von Kaltmiete und allen entstehenden Nebenkosten. Nebenkosten können in vielfältiger Weise aufkommen. In Form von Kosten für Wasser, Kanalisation, Gebäudeversicherungen, Straßenreinigung, Hausmeisterkosten etc. Nicht vergessen: Bei einer eigenen Wohnung fallen natürlich noch zusätzliche Kosten für Strom, Internet, Fernsehen, Telefon an.

Hast du übrigens schonmal über eine Hausratsversicherung nachgedacht? Sie deckt Schäden an deinem Hausrat zum Beispiel verursacht durch Wasser, Feuer, Vandalismus etc ab. Je nach Tarif zahlt die Hausratversicherung auch bei Fahrraddiebstahl.

Die Kaution ist ein Betrag, den der Mieter beim Vermieter als Sicherheit hinterlegt. Werden vom Mieter verursachte Wohnungsschäden zum Beispiel nicht repariert oder gibt es offene Abrechnungen, hat der Vermieter das Recht, sich dieses Geld aus der Kautionssumme zu nehmen. Die Zahlung einer Kaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben aber mittlerweile üblich. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt. Allerdings darf sie 3 Monatskaltmieten nicht übersteigen. Die Kaution muss vom Vermieter zinsbringend angelegt werden.  Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution inkl. Zinserträge, falls keine Forderungen bestehen, an den Mieter zurückzuzahlen.

Wer seine Wohnung für eine bestimmte Zeit nicht bewohnt, zum Beispiel während eines Auslandssemesters, kann sie an eine andere Person untervermieten. Man übernimmt so gewissermaßen eine vermieterähnliche Rolle. Die Untervermietung einer ganzen Wohnung muss vom Vermieter genehmigt werden. Die Untervermietung eines einzelnen Zimmer hingegen nicht. Außer wichtige Gründe sprechen dagegen. Übrigens: Vom Untermieter darf man mehr Geld als Miete verlangen, als man selbst zahlt. Das nutzen viele aus und verlangen viel zu hohe Preise.

 

Achtung: Falls du deine Wohnung für eine bestimmte Zeit untervermieten möchtest, ist es wichtig, den Vertrag zeitlich zu begrenzen. Und vor allem: einen Grund anzugeben, warum der Vertrag befristet ist. Tust du das nicht, gilt das Untermietverhältnis für unbestimmte Zeit.

Zu wenig Budget? Der Staat greift dir unter die Arme.

Deine Chance: Als Student oder Auszubildender hast du die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) gibt dir die Möglichkeit, eine öffentlich geförderte Sozialwohnung zu beziehen. Er ist immer für ein Jahr gültig und muss danach wieder neu beantragt werden. Voraussetzung für den WBS: Dein Einkommen beträgt weniger als 12.000 Euro. Wohnen mehrere Personen zusammen, gilt die Summe aller Einkommen. Den WBS kannst du beim jeweiligen Wohnungsamt beantragen.

Achtung: In manchen Städten musst du mindestens bereits zwei Jahre gewohnt haben, um überhaupt einen Antrag stellen zu dürfen. Und: willst du eine Wohngemeinschaft gründen, kannst du keinen Gemeinschaftsantrag stellen.

Wohngeld

Eine weitere Form der staatlichen Unterstützung ist das Wohngeld. Dieses wird in Form eines Mietzuschusses gezahlt. Ob du Anspruch darauf hast, hängt von verschiedenen Faktoren ab: deinem Einkommen, der Zahl der weiteren Personen, die im Haushalt wohnen, deren Einkommen, der Höhe der Miete etc. Mehr Infos dazu findest du sicher auf der Website deiner jeweiligen Gemeinde-/Stadtverwaltung.

Bürgen gesucht. Und gefunden.

Wenn Vermieter als Bedingung für den Mietvertrag eine Bürgschaft verlangen, kann diese auch von den Eltern geleistet werden. Wenn es dann zu einem Wohnungsschaden kommt oder ein Mietausfall entsteht, kann der Vermieter das Geld von den Eltern verlangen.

Wichtig: Die Höhe einer geleisteten Bürgschaft darf den Betrag von drei Kaltmieten nicht übersteigen. Und: Ein Vermieter darf niemals beides verlangen: Bürgschaft und Kaution. Denn mit der Hinterlegung einer Kaution durch den Mieter ist der Vermieter bereits abgesichert.

Übrigens: Eine Mietbürgschaft kann gegen geringe Kosten auch von einer Bank oder einer Versicherung geleistet werden.

Umzug mit System. Daran solltest du denken.

Nur kein Stress, wenn du diese Punkte beachtest, läuft alles ganz gechillt.

  • Termin für den Umzug festlegen
  • Freunde als Umzugshelfer anheuern / studentische Umzugshelfer buchen
  • Einrichtung der neuen Wohnung planen
  • Renovierung der alten Wohnung planen
  • Entrümpelung von Lagerräumen (Dachboden, Keller etc)
  • Termin mit der Stadt für Sperrmüll vereinbaren
  • Nachsendeantrag für deine Post stellen
  • Telefon/Internet/Fernsehen ab- und anmelden
  • Behörden, Ämtern und Freunden deine neue Adresse übermitteln
  • Evtl. neues Bankkonto eröffnen und neue Bankverbindung kommunizieren
  • Parkplatzabsperrung für den Umzugswagen gewährleisten (am alten und neuen Wohnort)
  • Umzugsutensilien besorgen (Transporter/LKW, Kisten, Decken, Plastiksäcke, Zeitungspapier für Zerbrechliches etc.)
  • ca. 1 Woche vorher beginnen, die Umzugskisten zu bepacken
  • Sich nochmals bzgl. der Umzugshelfer absichern
  • Nachbarn vom Umzug in Kenntnis setzen (neue und alte Nachbarn)
  • Der Gang zum Einwohnermeldeamt. Dabei die Wohnungsgeberbestätigung nicht vergessen!
  • Fahrzeuge ummelden
  • Kühlschrank abtauen
  • Benötigte Schlüssel besorgen (Einfahrten, Aufzüge)
  • Evtl Transporter / LKW abholen und sich mit der Technik vertraut machen
  • Türrahmen, Teppiche, Parkett schützen
  • Bargeld & Handy checken
  • Koffer mit den wichtigsten Utensilien packen (Kosmetik, Wäsche, etc)
  • Zählerstände checken
  • Aufgaben an Umzugshelfer delegieren
  • Letzte Gegenstände verpacken
  • Alte Wohnung besenrein machen
  • bereits Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll
  • Altes Klingelschild entfernen
  • Prüfen, ob durch den Umzug Schäden an der Bausubstanz verursacht wurden (Treppenhaus, Türrahmen etc)

Du siehst, eine gute Umzugsplanung ist die beste Absicherung. Und wie du dich nach deinem Umzug richtig absicherst, verraten wir dir auch. Zum Beispiel in Form einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung durch unseren starken Partner Generali. Frag uns einfach.

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