Vorsorge

Machen Sie es Ärzten und Angehörigen leichter

Unfälle und Krankheiten bleiben nicht aus. Manchmal sind die Folgen so fatal, dass ein Mensch nicht mehr ansprechbar und nicht einwilligungsfähig ist. Ärzte sind verpflichtet, sein Leben zu retten. Was ist aber, wenn er keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte? Eine Patientenverfügung hilft.

Ist der schlimmste Fall eingetreten, versuchen Ärzte mit allen Mitteln, das Leben des Patienten zu retten. Wenn es jedoch keine Hoffnung mehr gibt, muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Viele Menschen möchten das nicht. Doch liegt keine entsprechende Patientenverfügung vor, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestimmt, der die Entscheidung für den Patienten fällen muss.

Informieren und Zeit nehmen

Um im Ernstfall nicht Familienangehörige mit der schweren Entscheidung über Leben und Tod zu belasten, sollte der letzte Wille also in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Jeder Volljährige kann eine solche Verfügung verfassen und sie jederzeit formlos widerrufen, sollte er seine Meinung ändern. In jedem Fall ist es wichtig, sich Zeit zu nehmen und genau zu überlegen, was in der Verfügung stehen soll. Ein Gespräch mit dem Hausarzt hilft, zu verstehen, was im Ernstfall passiert und was lebenserhaltende Maßnahmen bedeuten.

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Unterstützung holen

Kommt eine Patientenverfügung nach ausreichender Recherche infrage, kann diese handschriftlich oder digital erstellt werden. Wer bei der Formulierung unsicher ist, kann sich zum Beispiel bei ADVOCARD kostenlos eine Patientenverfügung erstellen, anwaltlich prüfen, registrieren und hinterlegen lassen. Am besten werden Verfügungen und auch Vorsorgevollmachten nämlich im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen, wo im Notfall eine Abfrage erfolgt, damit Ärzte den letzten Willen ihres Patienten kennen. Wichtig ist aber, dass Ärzte und Angehörige auch mündliche Äußerungen, die von der Patientenverfügung abweichen, berücksichtigen müssen. Es zählt IMMER Ihr Wille als Patient.

Unser Tipp: Setzen Sie sich jährlich einen Termin in den Kalender, um Ihre Patientenverfügung auf Aktualität zu prüfen. Vielleicht hat sich Ihre Meinung in der Zwischenzeit verändert oder die Kontaktdaten Ihrer Vertrauensperson.

Wichtig für Organspender

Organspenden machen häufig lebenserhaltende Maßnahmen notwendig. Für Organspender ist es daher wichtig, in ihrer Patientenverfügung Ausnahmen klar mitzuteilen.
Die klassische Formulierung hierfür lautet:

„Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor oder gehen die Bestimmungen meiner Patientenverfügung vor.“

Notfallverfügung in Zeiten von Corona

Durch die Corona-Pandemie ist die Patientenverfügung wieder mehr in den Fokus vieler Menschen gerückt: Möchte ich im Ernstfall künstlich beatmet werden? Wie soll meine Behandlung im Akutfall aussehen? In einer sogenannten Corona-Notfallverfügung können Sie dies entscheiden und festlegen. Sie ist eine verkürzte Art der Patientenverfügung. Doch auch wenn es schwerfällt, ist es am besten, sich umfassend mit dem Thema zu beschäftigen und eine vollständige Patientenverfügung zu erstellen.

Selbst bestimmen und Familie entlasten

Denn damit verfügen Sie jetzt schon, was Sie sich im Ernstfall wünschen, und nehmen damit vor allem Ihrer Familie eine große Last von den Schultern. Vertrauen Sie dabei auf die umfassende Aufklärung unserer Berater im persönlichen Gespräch. Sie unterstützen Sie auch beim Erstellen und der Registrierung Ihrer Patientenverfügung.

Besprechen Sie mit einem kompetenten Berater, welche Vorsorgemöglichkeiten für Sie infrage kommen.

Quellen:

www.generali.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

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