Nach vielen Debatten wird 2021 die Grundrente eingeführt. Menschen, die nicht genügend Rente erhalten, obwohl sie jahrelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, soll der Gang zum Sozialamt erspart bleiben. Die private Altersvorsorge verliert mit der Grundrente allerdings nicht an Bedeutung.
Die Grundrente werden rund 1,3 Millionen Menschen beziehen, davon 70% Frauen. Der Gedanke dahinter: Wer lange gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll auf jeden Fall eine Rente oberhalb der Grundsicherung erhalten. Die Grundsicherung fasst alle Sozialleistungen zum Lebensunterhalt zusammen und ist ungefähr das, was früher Sozialhilfe hieß. Leider beantragen viele Menschen diese Grundsicherung gar nicht, obwohl sie ihnen zusteht. Das ist einer der Gründe, die für die Grundrente sprechen.
Genaue Voraussetzungen
Die neue Grundrente erhalten Rentner, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Mitberücksichtigt werden zudem Zeiträume, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden. Der volle Zuschlag wird jedoch erst ab 35 sozialversicherungspflichtigen Jahren ausbezahlt. Die Empfänger müssen zudem mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens* verdient haben. Damit scheiden beispielsweise langjährige Minijobber aus dem Grundrentensystem aus.
Nicht für alle
Eventuell keine Grundrente erhalten zudem Menschen, die über andere Einkünfte gut abgesichert sind, etwa durch Betriebsrenten oder Mieteinkünfte. Der Freibetrag des zu versteuernden Einkommens liegt bei 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. bei 1950 Euro (Paare). Ab dieser Grenze wird die Grundrente um 60% des Betrags gekürzt, der den Freibetrag übersteigt. Ab 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) liegt diese Quote bei 100%.

Jährliche Einkommensüberprüfung
Um zu gewährleisten, dass die Grundrente nur bei berechtigten Ansprüchen ausgezahlt wird, überprüft der Staat jährlich das Einkommen möglicher Bezieher. Der Datenabgleich wird automatisch erfolgen, ebenso wie die Auszahlung der Grundrente.
Komplizierte Berechnung
Das neue Gesetz sieht vor, dass der Zuschlag gestaffelt wird. Die volle Höhe ist, wie bereits erwähnt, bei 35 Beitragsjahren erreicht. Die eigentliche Beitragsberechnung basiert auf einem kompliziertem Verfahren. Berücksichtig werden dabei nur Zeiten mit Beiträgen, die 30% bis 80% des jährlichen Durchschnittseinkommens entsprechen. Aktuell sind das 1.013 bis 2.703 Euro.
Sonderregelungen
Bei der Berechnung wird das System der sogenannten Entgeltpunkte aufgegriffen, das bereits heute eingesetzt wird. Zusätzlich werden Sonderregelungen geschaffen, etwa in Hinblick auf die steigenden Mietkosten. Verhindert wird so, dass die Grundrente voll beim Wohngeld** angerechnet wird.
Durchschnittlich 83 Euro
Das klingt so kompliziert wie es ist. Momentan wird davon ausgegangen, dass die Grundrente im ersten Jahr der Auszahlung im Schnitt bei monatlich 83 Euro liegen wird. 83 Euro mehr im Monat – je nach Lebenssituation kann das viel Geld sein. Aber natürlich wird die Grundrente den wenigsten Beziehern einen finanziell rundum sorgenfreien Lebensabend bescheren.
Private Vorsorge bleibt wichtig
Wer es sich leisten kann, sollte daher auf jeden Fall in die private Vorsorge investieren. Dafür brauchen Sie kein hohes Einkommen. Fondsparen ist schon ab 25 Euro im Monat möglich und gilt unter vielen Experten als ein wichtiger Baustein zur Altersvorsorge. Auch Rentenversicherungen bieten sich zur privaten Vorsorge an. Zum Teil fördert das sogar der Staat.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie eine oder mehrere dieser Möglichkeiten. Informieren Sie sich. Lassen Sie sich zum Beispiel von einem kompetenten Berater erläutern, wie Sie in Ihrer persönlichen Situation clever vorsorgen können. Das lohnt sich.
* Eigentlich 30% des Durchschnittsentgelts. Der Begriff bezeichnet das Durchschnittseinkommen aller sozialversicherten Arbeitnehmer.
** Wohngeld erhält, wer aufgrund eines geringen Einkommens z. B. seine Miete nicht komplett bezahlen kann.
Quellen: dpa via web.de, sueddeusche.de