Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, bekommt von vielen Seiten Ratschläge. Besonders häufig hören die zukünftigen Eigenheimbesitzer, dass Eigenkapital für den Kauf oder Bau nötig sei. Was das überhaupt bedeutet und worauf es bei der Baufinanzierung noch ankommt, lesen Sie hier.
Jeder, der von den eigenen vier Wänden träumt, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Baufinanzierung befassen. Denn ist die Wunschimmobilie einmal gefunden, muss alles schnell gehen, damit sie kein anderer Interessent wegschnappt. Wir klären daher fünf wichtige Fragen zu diesem Thema.
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1.) Was kann ich mir überhaupt leisten?
Vor allen weiteren Überlegungen sollte die Frage stehen, wie viel das Eigenheim überhaupt kosten und wie hoch die monatliche Rate ausfallen darf. Dazu stellen Kaufinteressenten am besten eine Übersicht über ihre Einnahmen und Ausgaben zusammen. Spätestens die Bank, bei der die Kreditanfrage gestellt wird, wird dies tun. Denn sie möchte sichergehen, dass der Kredit auch wirklich bedient werden kann. Berechnen Sie für die sogenannte Haushaltsrechnung zunächst das Nettoeinkommen der zukünftigen Kreditnehmer. Dies ist die Summe des jeweiligen Einkommens abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Unsichere Zahlungen wie Weihnachtsgeld sollten Sie lieber nicht einkalkulieren, da Höhe und Auszahlung nicht garantiert sind. Von diesem Nettoeinkommen ziehen Sie im nächsten Schritt Ihre Ausgaben für Lebensunterhalt, Freizeit etc. ab.
Darlehenshöhe berechnen
Wenn Sie Ihren monatlichen Spielraum kennen, können Sie die Höhe des möglichen Darlehens schon einmal grob berechnen. Unsere Faustformel zur Berechnung besagt folgendes.
Jahresnettogehalt x 8 = maximale Dahrlehenshöhe.
Wenn Sie zum Beispiel ein jährliches Nettoeinkommen von 30.000 € haben sieht die Rechnung so aus.
30.000 € x 8 = 240.000 €
2.) Was ist Eigenkapital?
Der Begriff „Eigenkapital“ fällt sehr häufig, wenn es um den Bau oder Kauf einer Immobilie geht. Damit ist das Geld gemeint, das direkt in die Baufinanzierung fließt. Im Idealfall verfügt der Käufer bereits über mindestens 20 Prozent der gesamten Kaufsumme inklusive Kaufnebenkosten. Wenigstens die Nebenkosten wie Makler- oder Notarkosten sollten mit dem Eigenkapital bezahlt werden können. Wer weniger Eigenkapital mitbringt, muss für den Kauf oder Bau mehr Geld bei der Bank aufnehmen und höhere Zinsen bezahlen. Ein höheres Eigenkapital bringt damit in der Regel einen Zinsvorteil. Zum Eigenkapital wird nicht nur Bargeld, sondern alle Mittel aus Bank- und Bausparguthaben, Lebensversicherungen, Wertpapieren oder Fondssparplänen des Käufers gezählt. Diese Mittel können, müssen aber nicht in die Finanzierung eingebracht werden. Ob es in ihrem individuellem Fall Sinn macht, dazu berät Sie gerne einer unserer fachkundigen Berater.
Je nach Bundesland variieren die Sätze für die Kaufnebenkosten. Das folgende Rechenbeispiel orientiert sich an den aktuellen Sätzen in Hessen:
Kaufpreis Traumwohnung = 249.000 Euro
Maklerprovision (5,95 %*) = 14.815 Euro
Grunderwerbssteuer (6 %) = 14.940 Euro
Notarkosten (1,50 %) = 3.735 Euro
Grundbucheintrag (0,50 %) = 1.245 Euro
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Gesamtkosten = 283.735 Euro
Eigenkapital = 56.747 Euro (20 Prozent des Gesamtpreises)
Bei einem Gesamtkaufpreis von 283.735 Euro sollte das Eigenkapital im besten Fall 56.747 Euro – mindestens jedoch die Kaufnebenkosten in Höhe von 34.735 Euro – betragen.
* Änderungen ab dem 23.12.2020: Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten der Provision.
3.) Welche Zinsen kommen auf mich zu?
Momentan sind die Zinsen immer noch auf einem historischen Tief – eine gute Voraussetzung für alle, die sich nach einem Eigenheim sehnen. Wer jetzt einen Kredit für den Hausbau oder Wohnungskauf aufnimmt, sollte sich die niedrigen Zinsen am besten nicht nur für die üblichen zehn Jahre, sondern länger sichern. Durch die vertragliche Zinsbindung weiß der Kreditnehmer, welche finanzielle Belastung die nächsten Jahre auf ihn zukommt. Ein Bauspardarlehen zum Beispiel bietet eine Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit, ein Volltilger-Darlehen sogar bis zur vollständigen Tilgung des Kredits.
4.) Was heißt Tilgung und was ist das Sondertilgungsrecht?
Tilgung bedeutet ‚Rückzahlung‘. Das Geld der Bank, das Darlehen, ist nur geliehen und muss im Laufe einer bestimmten Zeit zurückgezahlt werden. Die monatliche Rate an die Bank beinhaltet aber auch einen Anteil an Zinsen. Die Zinsen können Sie als Gebühr verstehen, die die Bank für ihre Leihgabe verlangt. Das bedeutet, dass Sie mit jeder monatlichen Rate zwar das Darlehen zurückbezahlen, aber eben nicht nur tilgen. Um das Darlehen schnellstmöglich zurückzuführen, wird ein möglichst hoher Tilgungssatz benötigt.
Ein vertraglich vereinbartes Sondertilgungsrecht räumt dem Kreditnehmer das Recht ein, abweichend von dem üblichen Zahlungsrhythmus einen Teil des Darlehens zu tilgen. Kommen Sie zum Beispiel durch die Auszahlung von Weihnachtsgeld, einer Erbschaft oder einer Versicherung zu größeren Geldbeträgen, können Sie diese für Ihre Tilgung einsetzen. Je nach vertraglicher Vereinbarung können die Möglichkeiten der Sondertilgung variieren. Sprechen Sie unsere Berater an – sie schauen nach den besten Möglichkeiten für Sie.
5.) Was ist unter ‚Sicherheiten‘ zu verstehen?
Ein Kreditnehmer muss seinem Finanzinstitut Sicherheiten bieten, um ein Darlehen zu erhalten. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit verwendet die Bank die finanzierte Immobilie in der Höhe der Grundschuld, welche als Sicherheit für die Bank im Grundbuch eingetragen wurde, zur Rückführung des Darlehens.
Mit bester Unterstützung ins Eigenheim
Unsere kompetenten Berater helfen Ihnen gerne, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Sie helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierung
und wie Sie Ihr Zuhause optimal absichern – vereinbaren Sie einfach ein persönliches Gespräch und kommen Sie Ihrer Wunschimmobilie einen Schritt näher.
Besprechen Sie mit einem kompetenten Berater, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen.