Altern bei vollständiger Gesundheit ist ein Wunsch, der den Wenigsten erfüllt wird. Denn viele Menschen werden im Alter pflegebedürftig – oft auch die eigenen Eltern. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten für ihre Pflege jedoch nicht vollständig ab. Lesen Sie, wie Sie die Pflege Ihrer Eltern trotzdem absichern.
Die Menschen werden immer älter – und daher auch öfter pflegebedürftig. Ein Platz im Pflegeheim kostet im bundesweiten Durchschnitt gemäß einer Studie des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) 1.700 Euro monatlich. Die staatliche Unterstützung der gesetzlichen Pflegeversicherung deckt diesen Betrag in der Regel nicht ab. Wie hoch sie ausfällt, bemisst sich an dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Fünf unterschiedliche Pflegegrade werden nach Schwere der Beeinträchtigungen unterschieden.
Bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten erhält der Pflegebedürftige Pflegegrad 1. Der monatliche Erstattungsbeitrag beträgt 125 Euro.
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten führt zu Pflegegrad 2. Hier sind verschiedene Zuschüsse möglich:
- monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege in Höhe von 316 Euro,
- bis zu 689 Euro monatlich für Pflegesachleistungen oder
- 770 Euro Zuschuss zur vollstationären Pflege im Heim
Voraussetzung für Pflegegrad 3 sind schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Der staatliche Zuschuss beträgt:
- 545 Euro monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege,
- bis zu 1.298 Euro monatlich für Pflegesachleistungen oder
- 262 Euro Zuschuss zur vollstationären Pflege im Heim
Bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten liegt Pflegegrad 4 vor. Die Zuschüsse staffeln sich wie folgt:
- 728 Euro monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege,
- bis zu 1.612 Euro monatlich für Pflegesachleistungen oder
- 775 Euro Zuschuss zur vollstationären Pflege im Heim
Die schwerste Stufe der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 5, liegt vor, wenn schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen, die besondere Anforderungen an die Pflege stellen. Dazu gehört u.a. der vollständige Verlust der Greif- oder Gehfähigkeit. Die gesetzliche Pflegeversicherung bezuschusst die Pflege mit:
- 901 Euro monatlichem Pflegegeld,
- bis zu 1.995 Euro monatlich für Pflegesachleistungen oder
- 005 Euro für die vollstationäre Pflege im Heim.
Bitte beachten: Die Auszahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung übersteigen dabei niemals die tatsächlichen Kosten für die Pflege.
Vermögen muss eingebracht werden
Zu dem Eigenanteil für die Pflegekosten kommen auf den Pflegebedürftigen außerdem noch die sogenannten Hotelkosten – sprich: die Kosten für Unterkunft und Verpflegung – zu. Um die finanzielle Belastung zu stemmen, müssen die Pflegebedürftigen neben ihrer Rente einen Großteil des Ersparten einbringen. Reicht das Vermögen dennoch nicht aus, kommt das Sozialamt für die Kosten auf.
Im Notfall müssen die Kinder einspringen
Das Geld für die Pflege möchte sich das Sozialamt aber bei den Kindern zurückholen. Seit dem 1. Januar 2020 zahlen nur noch diejenigen Kinder, die mindestens 100.000 Euro brutto p.a. verdienen. Seither entlastet das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz diejenigen, die über kein so hohes Einkommen verfügen. Wer über diese Grenze fällt, ist seinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Zur Berechnung des sogenannten Elternunterhaltes wird zunächst ein bereinigtes Nettoeinkommen ermittelt. Dazu zieht das Amt Aufwendungen wie Kindesunterhalt sowie jeweils pauschal fünf Prozent für berufliche Ausgaben und die private Altersvorsorge vom Nettogehalt ab. Im nächsten Schritt wird diese Summe um den Selbstbehalt reduziert. Er stellt sicher, dass der Unterhaltspflichtige selbst genügend Geld zum Leben hat und beträgt bei Singles derzeit 2.000 Euro monatlich, bei Familien 3.600 Euro. Vom Rest beansprucht das Sozialamt 50 Prozent, um die Pflege der Eltern zu bezahlen.
Wichtig: Bei Ehepaaren zählt das Einkommen des Partners mit.
Elternunterhalt kann teuer werden
So kann unter Umständen eine große finanzielle Belastung auf einen zukommen, wenn die eigenen Eltern gepflegt werden müssen. Mit einer privaten Pflegeversicherung ist für den Ernstfall vorgesorgt und die Pflegelücke wird geschlossen. Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung:
- Die Pflegetagegeldversicherung zahlt unabhängig vom Pflegegrad und den tatsächlichen Kosten einen festen Betrag pro Tag.
- Die Pflege-Rentenversicherung zahlt eine monatliche Rente aus, deren Höhe vom Tarif abhängt.
- Und die Pflegekostenversicherung übernimmt die Restkosten der Pflege, die abzüglich der gesetzlichen Leistungen bestehen. Je nach Tarif unterscheidet sich die Höhe der Auszahlung.
Rechtzeitig informieren und absichern
Welche der drei Zusatzversicherungen sich für Sie und Ihre Eltern eignet, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Unsere Berater analysieren in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, welche Versicherung die Pflege Ihrer Eltern – und auch Ihre eigene – optimal absichert.
Besprechen Sie mit einem kompetenten Berater, welche Form der Altersvorsorge für Sie infrage kommt.