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Teure (Ent-)Scheidung

Scheidung

Wenn die Hochzeitsglocken läuten, denken Paare natürlich nicht an eine mögliche Scheidung. Doch allein 2019 wurden rund 149.000 Ehen geschieden. Die Scheidungsrate nimmt damit zu und liegt bei circa 36 Prozent. Im Fall einer Scheidung es gut, vorbereitet zu sein. Wir klären die wichtigsten Fakten.

2019 gab es rund 0,6 Prozent mehr Scheidungen als noch im Jahr davor. Die meisten Ehen werden nach 15 Jahren geschieden. Aber egal, wie lange die Ehe vorher hielt – steht die Scheidung ins Haus, geht es fast immer ans Geld: Wer muss jetzt wem und vor allem wie viel Unterhalt bezahlen? Wie läuft das mit dem Kindesunterhalt?

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Eine Scheidung kostet Geld – aber wie viel?

Bevor Fragen wie diese verhandelt werden können, muss die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres von einem Anwalt beim Amtsgericht eingereicht werden. Die Kosten für die Ehescheidung unterteilen sich in das Honorar des Anwalts bzw. der Anwälte und die Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem Streitwert, der sich am Einkommen und Vermögen der Ex-Partner orientiert. Als Richtwert für die Gerichtskosten wird ein zusammengerechnetes Nettoeinkommen von drei Monaten plus mindestens 1.000 Euro Versorgungsausgleich angenommen. Müssen weitere Dinge wie zum Beispiel Kindesunterhalt geklärt werden, steigen die Kosten.

Als Faustregel gilt: Eine Scheidung wird günstiger, je mehr die ehemaligen Ehepartner vor dem Scheidungsantrag gemeinsam geregelt haben. Wenn sich das Ex-Paar zum Beispiel darüber einig ist, wer die wertvolle Briefmarkensammlung behält, spart das Zeit und Geld beim Gerichtsverfahren.

Alles Wichtige zum Thema Unterhalt

Neben diesen Kosten können auch Trennungs-, nachehelicher oder Kindesunterhalt auf die Parteien zukommen und die finanzielle Situation zusätzlich belasten. Wir erklären kurz, was diese Begriffe bedeuten.

Wer zahlt wem Unterhalt?

Während des Trennungsjahres kann einer der Ex-Partner Trennungsunterhalt erhalten, wenn er sich finanziell nicht selbst versorgen kann. Der andere Ex-Partner wird allerdings nur zur Kasse gebeten, wenn dadurch dessen Lebensunterhalt nicht gefährdet wird.

Auch nach der Ehe kann Unterhaltsanspruch bestehen. So kann der Elternteil, der Kinder unter drei Jahren betreut, durch Krankheit nicht arbeitsfähig oder arbeitslos ist, zeitweise einen Anspruch haben. Nachehelicher Unterhalt steht dem Ex-Partner zu, der nach der Scheidung finanzieller schwächer gestellt ist. Ist dieser aber bei voller Gesundheit, kann von ihm verlangt werden, eine Arbeit aufzunehmen. Reicht das Einkommen des Jobs dennoch nicht, steht ihm unter bestimmten Umständen Aufstockungsunterhalt zu. Auch bei nachehelichem Unterhalt gilt aber, dass der Unterhaltspflichtige genügend Geld zum Leben haben muss.

Bei einer Trennung leben die Kinder meist dauerhaft bei einem Elternteil, das damit seine Unterhaltspflicht erfüllt. Der andere Elternteil kommt dieser Pflicht mit einer monatlichen Geldzahlung (genannt: Barunterhalt) nach. Diese richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und wird in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgehalten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert diese gemeinsam mit dem Deutschen Familiengerichtstag regelmäßig.

Scheidung ist auch ein neuer Anfang

Muss ein Ex-Partner zusätzlich zu Anwalts- und Gerichtskosten noch Unterhalt zahlen, kann eine Scheidung schnell viel Geld verschlingen. Doch sie bietet auch die Möglichkeit für einen Neustart – persönlich wie finanziell. Unsere Berater helfen Ihnen gerne, Übersicht über Ihre Finanzen zu bekommen und finanziell neu durchzustarten. Vereinbaren Sie einfach und unverbindlich einen Termin.

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Quellen:

www.destatis.de

www.test.de

www.dvag.de

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