Altersvorsorge

Vorsorgen fürs Alter? Geht auch über den Betrieb

Das Rentenniveau sinkt und sinkt, ein Ende ist nicht in Sicht. Wer seinen Lebensstandard auch im Alter halten möchte, sollte zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen. Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die der Arbeitgeber in der Regel mit einem gewissen Betrag unterstützt.

Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon vor mehr als 100 Jahren unterstützten Unternehmen ihre Arbeitnehmer und sparten für sie Geld an, das als zusätzliche Betriebsrente ausgezahlt wurde. Heute sieht das Modell der bAV ein wenig anders aus: Das Unternehmen gibt meist monatlich – manchmal auch jährlich – einen gewissen Betrag zur Altersvorsorge hinzu. Das lohnt sich nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Betrieb, der dadurch Lohnnebenkosten spart.

Lebenslange Zusatzrente mit der betrieblichen Altersvorsorge

In den meisten Fällen schließen Arbeitgeber hierfür eine Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und überweisen dann die Beiträge direkt an den Versicherer. Beim vereinbarten Rentenbeginn erhält der Arbeitnehmer die angesparten Leistungen wahlweise in Form einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Auszahlung oder einer Mischung aus beidem. Wer möchte, kann weitere Bausteine wie die Versorgung der Hinterbliebenen oder die Absicherung der eigenen Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit einschließen.

Besprechen Sie mit einem kompetenten Berater, welche Form der Altersvorsorge für Sie infrage kommt.

Verschiedene Möglichkeiten zum Sparen

Eine andere Variante der Altersvorsorge über den Betrieb ist die Entgeltumwandlung. Dabei werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers genommen. Ein Vorteil der Entgeltumwandlung ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu einer gewissen Höchstgrenze keine Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen: Der sozialabgabenfreie Teil beträgt derzeit 276 Euro pro Monat (3.312 Euro p.a.), bis zu 522 Euro pro Monat (6.264 Euro p.a.) können steuerfrei in eine Direktversicherung gezahlt werden.

Diese arbeitnehmerfinanzierte Rente lohnt sich seit 2019 oft noch mehr. Spart der Arbeitgeber nämlich Sozialversicherungsbeiträge durch die bAV, so ist er zu einem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss durch Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von bis zu 15 Prozent an den Arbeitnehmer verpflichtet.

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Tipp: Jeder Arbeitnehmer kann die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auf seiner monatlichen Lohnabrechnung einsehen.

Wer kann die betriebliche Altersvorsorge nutzen?

Die Entgeltumwandlung können prinzipiell alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigungsart nutzen. Sie haben sogar einen rechtlichen Anspruch darauf, mit eigenen Mitteln – sprich: mit der Entgeltumwandlung – zu sparen. Die Arbeitnehmer dürfen jedoch keine bestimmte Variante fordern und den Anbieter nicht selbst bestimmen.

Spezielle Regelungen für den öffentlichen Dienst

Wer nach Tarifvertrag angestellt ist, muss auf die sogenannte Öffnungsklausel achten, die eine arbeitnehmerfinanzierte Rente erst ermöglicht. Außerdem wickeln Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und kirchliche Einrichtungen die betriebliche Altersvorsorge meist mit speziellen Zusatzversorgungskassen ab. Es lohnt sich also immer, im eigenen Unternehmen nachzufragen, welche Regelungen es gibt.

Altersvorsorge in Angriff nehmen – aber mit Köpfchen

Der erste Schritt in die richtige Richtung ist, die Altersvorsorge in die Hand zu nehmen. Die betriebliche Rente ist eine gute Möglichkeit, die durch die sinkende gesetzliche Rente entstehende Versorgungslücke auszugleichen. Doch darüber hinaus gibt es viele Optionen, für das Alter vorzusorgen. Unsere kompetenten Berater zeigen Ihnen gerne im persönlichen Gespräch Ihre Möglichkeiten auf und analysieren, mit welcher Sie am meisten für Ihren Ruhestand herausholen.

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